Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier im Kundenportal tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Es steht Ihnen mit über 1.000 Online-Shops aus den unterschiedlichsten Bereichen eine große Auswahl zur Verfügung. Ihr Einkauf wird automatisch von dem jeweiligen Online-Shop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.
Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).
Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partner-Shop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben.
Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten.
Ihr Cashback wird über den Bruttowarenwert berechnet und kann entweder als prozentualer Anteil oder als Fixbetrag (diese Informationen erhalten Sie auf der Shopdetailanzeige im Portal unter Besonderheiten) ausgewiesen sein. Der Bruttowarenwert ist die Einkaufssumme inklusive MwSt., jedoch ohne Berücksichtigung der Versandkosten. Wenn Sie beispielsweise eine CD für 11,90 Euro kaufen und mit Versandkosten 13,90 Euro bezahlen müssen, dann beträgt der Bruttowarenwert 11,90 Euro. Auf diesen Betrag gibt es dann den Cashback. Bitte beachten Sie: Der Einkaufswert kann unter Umständen leicht vom Rechnungsbetrag abweichen, da systemseitig pauschal 19 % MwSt. aufgeschlagen werden, auch wenn diese bereits berücksichtigt wurde oder ggf. geringer ist (z. B. 7 % auf Lebensmittel etc.).
Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partner-Shop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Geld-zurück-Vorteile erfahren Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Partner-Shops hier im Kundenportal.
Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.
Cashback-Zahlungen werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:
1. Sie haben eine Bestellung wieder zurückgeschickt bzw. widerrufen.
2. Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
3. Die Transaktion wurde von dem Partnershop storniert (Artikel nicht verfügbar o. Ä.).
4. Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeiter der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
5. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das S-Cashback-Kontaktformular hier im Kundenportal eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen Partner-Shop in Verbindung.
Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier im Kundenportal anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Online-Shop, in dem Sie einkaufen möchten, auf und Sie werden automatisch auf die Webseite des Partner-Shops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Geld-zurück-Vorteilen profitieren.
Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt ab dem ersten vollen Euro des bestätigten Cashbacks und wird auf Ihr Vorteilskonto im Kundenportal gutgeschrieben.
Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.
Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.
Es gibt einige Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
1. Ihr Browser muss Cookies (insbesondere sogenannte „Drittanbieter“ oder „3rd-Party“-Cookies) akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein. Lesen Sie dazu bei Bedarf die Hilfe Ihres Browsers.
2. Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker. Auch Kindersicherungsprogramme können die Erfassung des Cashbacks stören.
3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
4. Öffnen Sie nun keine weiteren Tabs oder Fenster mehr und klicken Sie auch nichts in anderen Tabs oder Fenstern an. Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
5. Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch. Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.
Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.
Eine Nutzung der S-Cashback App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.
Ja. Alle Funktionen der S-Cashback App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die S-Cashback App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback App bzw. wird Ihnen im App Store (Apple/Google Play Store) angezeigt.
Diese finden Sie unter „Coupons“ in der App. Einfach eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ aktivieren, dieser steht für den nächsten Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird nur im bestimmten Aktionszeitraum gutgeschrieben.
Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!
Um S-Cashback nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig über das Sparkassen-Kundenportal oder direkt über die S-Cashback-App. Sie registrieren sich einmalig mit folgenden Daten:
• IBAN
• Nummer der Sparkassen-Karte (ist auf der Rückseite der Karte zu finden)
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• Passwort
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks wird die Registrierung abgeschlossen. Eine Teilnahme an S-Cashback ist nur möglich, wenn Ihre Sparkasse an S-Cashback teilnimmt und Sie zur Teilnahme berechtigt sind.
Die Daten der Kunden sind sicher und durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt.
Bei unseren Cashback Partnern erhalten Sie automatisch Cashback, indem Sie mit Ihrer Sparkassen-Karte (Debitkarte) oder Ihrer Sparkassen-Kreditkarte zahlen. Durch den Einsatz von Aktions-Coupons können Sie das Cashback sogar noch vervielfachen. Beim Onlineshopping nutzen Sie den Link zum entsprechenden Shop und kaufen bei einem von über 1.000 Onlineshops ein.
Sie erhalten S-Cashback Regional bei jedem Einkauf aller an S-Cashback teilnehmenden Händler. Die Teilnahme erkennen Sie an einem Tür- oder/und Kassenaufkleber, im Sparkassen-Kundenportal sowie in der S-Cashback App.
Ihr Geld-zurück-Vorteil (Cashback) variiert je nach Händler und Branche. Wie viel Cashback Sie bei unseren Partnern erhalten, können Sie im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback App einsehen.
Ihre S-Cashback-Umsätze und weitere Informationen finden Sie in Ihrem Vorteilskonto, im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback-App.
Sofern der Händler dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, erhalten Sie immer Cashback, auch bei besonderen Aktionen.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um am S-Cashback-Programm teilnehmen zu können. Neben dem Alter müssen Sie eine Bankverbindung bei einer Sparkasse haben und Ihr Wohnsitz muss zudem in Deutschland liegen.
Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „
S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.
Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.
Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
Loggen Sie sich hier im Kundenportal ein. Unter dem Menüpunkt "ISIC" können Sie den Studentenausweis kostenfrei bestellen, sofern dies in Ihrem Kontomodell enthalten ist.
Die ISIC kann jederzeit erworben werden. Es ist eine aktuell datierte Studien-/Schulbescheinigung erforderlich. Die ISIC ist dann 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Bitte melden Sie den Verlust Ihrer ISIC unserem Kundenservice-Team unter +49 (0)800-589 5228. Eine Ersatzkarte kostet 10,00 Euro (zzgl. 1,50 Euro Versandkosten).
Die ISIC kann jederzeit erworben werden. Es ist eine aktuell datierte Studien- / Schulbescheinigung erforderlich. Die ISIC ist dann 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Ja, Sie müssen nur einen Studiennachweis in englischer oder deutscher Sprache vorweisen.
Ja, wenn Sie an einer Universität/Hochschule vollzeitlich immatrikuliert sind.
Ja, da das Referendariat Teil der zweiphasigen akademischen Ausbildung ist.
Nein, weil es sich um keine Berufsausbildung handelt, die mit einem anerkannten Abschluss endet.
Nein, da es sich nicht um eine Berufsausbildung handelt.
Nein, es gibt keine Altersgrenze, nur ein Mindestalter von 12 Jahren.
Nein, ein normales farbiges Passbild oder Farbfoto in Passbildqualität reicht aus.
Der S-Cyberschutz ist eine Zusatzleistung die an einem Ankerprodukt der Sparkasse gekoppelt ist, wie z. B. dem Girokonto oder der Kreditkarte. Die Sparkasse kann entscheiden welche Voraussetzungen zur Teilnahme am Cyberschutz von ihren Kunden zu erfüllen sind. Die Leistung kann z. B. an nur bestimmte Kontomodelle gekoppelt werden (obligatorisch oder als Zukaufoption), so dass auch nur diese Kontoinhaber den S-Cyberschutz nutzen können. Die genauen Voraussetzungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen je Sparkasse zu entnehmen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen im Kundenportal Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Prämie für die Gesamtlaufzeit wird zum Beginn der Laufzeit fällig. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum
(EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug):
- Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet
- Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
- Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
- Sperrung von Konten und Karten
- Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern)
- Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
- Telefonische Erstberatung
- Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch max. 1.000 € je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 €
- Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 € je Versicherungsfall
- Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters
- Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
- Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 € pro Kalenderjahr
- Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche
- Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. € zzgl. USt pro Rechtsschutzfall
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:
- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren
- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn der Verkäufer bzw. Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat
- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort
Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Konto- oder Kreditkartenvertrages bzw. eines Mehrwert-Zukaufpakets zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.
- Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.
- Sie müssen dem Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über das Kundenportal Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.