Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier in der S-Vorteilswelt tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Sie können aus über 1.000 Onlineshops unterschiedlicher Branchen Ihren Wunsch-Shop auswählen und werden automatisch weitergeleitet. Dabei wird Ihr Einkauf von dem jeweiligen Partnershop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.
Für jeden Einkauf, den Sie über S-Cashback Online hier im Kundenportal tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises als Geld-zurück-Vorteil (Cashback) auf Ihr Vorteilskonto gutgeschrieben. Es steht Ihnen mit über 1.000 Online-Shops aus den unterschiedlichsten Bereichen eine große Auswahl zur Verfügung. Ihr Einkauf wird automatisch von dem jeweiligen Online-Shop registriert und die Cashback-Gutschrift innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird das vorgemerkte Cashback als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. S-Cashback Online ist für Sie absolut kostenfrei. In Ihrem Vorteilskonto haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Einkäufe sowie die Cashback-Gutschriften.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen S-Cashback-Partner in Verbindung.
Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).
Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier in der S-Vorteilswelt anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Onlineshop auf und werden automatisch auf die Webseite des Partnershops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Cashback-Vorteilen profitieren.
Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partner-Shop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben.
Wenn Sie hier in der S-Vorteilswelt bei einem Partnershop online einkaufen, gelten dieselben Bedingungen wie bei einem Einkauf direkt über den Onlineshop. Sie genießen die gleichen Garantien sowie den Kunden- und Lieferservice, den Sie sonst auch von dem jeweiligen Shop erhalten würden. Mit S-Cashback Online profitieren Sie jedoch zusätzlich von Cashback-Vorteilen und können somit günstiger einkaufen. Falls Sie bereits Kundin oder Kunde eines Partnershops sind, können Sie Ihre bestehenden Kundendaten weiterhin nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie lediglich Gutscheine verwenden, die auf S-Cashback angeboten werden. Alle anderen Fremdgutscheine, die Sie zusätzlich zu Ihrem Cashback-Shopping einsetzen, führen automatisch dazu, dass das Cashback abgelehnt wird.
Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.
Ihr Cashback wird über den Bruttowarenwert berechnet und kann entweder als prozentualer Anteil oder als Fixbetrag (diese Informationen erhalten Sie auf der Shopdetailanzeige im Portal unter Besonderheiten) ausgewiesen sein. Der Bruttowarenwert ist die Einkaufssumme inklusive MwSt., jedoch ohne Berücksichtigung der Versandkosten. Wenn Sie beispielsweise eine CD für 11,90 Euro kaufen und mit Versandkosten 13,90 Euro bezahlen müssen, dann beträgt der Bruttowarenwert 11,90 Euro. Auf diesen Betrag gibt es dann den Cashback. Bitte beachten Sie: Der Einkaufswert kann unter Umständen leicht vom Rechnungsbetrag abweichen, da systemseitig pauschal 19 % MwSt. aufgeschlagen werden, auch wenn diese bereits berücksichtigt wurde oder ggf. geringer ist (z. B. 7 % auf Lebensmittel etc.).
Unser S-Cashback-Programm ist auf schlanken, sicheren Prozessen aufgebaut, doch technische Probleme können auch hier passieren. Bitte prüfen Sie Ihr Cashback-Guthaben erneut nach 48 Stunden. Sollte Ihre Transaktion dennoch nicht korrekt dargestellt sein, nehmen Sie bitte im Servicebereich über das Formular „S-Cashback Online“ mit uns Kontakt auf. Wir kümmern uns umgehend.
Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partner-Shop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Geld-zurück-Vorteile erfahren Sie auf den jeweiligen Detailseiten der Partner-Shops hier im Kundenportal.
Es gibt Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
- Ihr Browser muss Cookies akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein.
- Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrer S-Vorteilswelt an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
- Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
- Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch.Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.
Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.
Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.
Cashback-Zahlungen werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:
1. Sie haben eine Bestellung wieder zurückgeschickt bzw. widerrufen.
2. Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
3. Die Transaktion wurde von dem Partnershop storniert (Artikel nicht verfügbar o. Ä.).
4. Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeiter der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
5. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Teilstornierungen Ihrer Bestellung unter Umständen das komplette Cashback storniert wird. Unser Tipp: Bestellen Sie Artikel, bei denen Sie sich nicht sicher sind, in einem gesonderten Bestellvorgang. Falls die Stornierung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie Fragen dazu haben, können Sie uns über das S-Cashback-Kontaktformular hier im Kundenportal eine Nachricht zukommen lassen. Wir setzen uns dann mit dem jeweiligen Partner-Shop in Verbindung.
Die Cashback-Bestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Partnershops ab. Das Ganze kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Auszahlung des Cashbacks kann erst erfolgen, wenn der Einkauf bezahlt und die Widerrufs- bzw. Umtauschfrist verstrichen ist. Es kann also unter Umständen auch mehrere Wochen dauern, bis Sie eine Gutschrift erhalten. Das Cashback wird Ihnen in Ihrem Vorteilskonto angezeigt.
Nein, um Cashback zu erhalten, müssen Sie sich hier im Kundenportal anmelden. Danach rufen Sie den gewünschten Online-Shop, in dem Sie einkaufen möchten, auf und Sie werden automatisch auf die Webseite des Partner-Shops weitergeleitet. Nur so können Ihre Einkäufe registriert und zugeordnet werden, damit Sie von den Geld-zurück-Vorteilen profitieren.
Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt ab dem ersten vollen Euro des bestätigten Cashbacks und wird auf Ihr Vorteilskonto im Kundenportal gutgeschrieben.
Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.
Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.
Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.
Es gibt einige Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
1. Ihr Browser muss Cookies (insbesondere sogenannte „Drittanbieter“ oder „3rd-Party“-Cookies) akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein. Lesen Sie dazu bei Bedarf die Hilfe Ihres Browsers.
2. Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker. Auch Kindersicherungsprogramme können die Erfassung des Cashbacks stören.
3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
4. Öffnen Sie nun keine weiteren Tabs oder Fenster mehr und klicken Sie auch nichts in anderen Tabs oder Fenstern an. Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
5. Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch. Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.
Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.
Als Grundlage für die Berechnung dient stets der Bruttowarenwert inkl. Mwst, jedoch ohne Versandkosten. Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Shopdetailanzeige.
Die Abwicklung des Kaufes erfolgt wie gewohnt zwischen dem jeweiligen Shop und Ihnen: Zahlen Sie einfach den vollen Kaufpreis direkt an den jeweiligen Partnershop. Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, bekommen Sie Ihre Ware von dem Shop geliefert. Das erworbene Cashback wird innerhalb von wenigen Tagen in Ihrem Vorteilskonto vorgemerkt. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfristen wird die Cashback-Gutschrift als bestätigt gebucht und automatisch Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. Das Vorteilskonto-Guthaben können Sie sich auf Ihr Girokonto auszahlen lassen.
Cashback-Gutschriften werden nur geleistet, wenn auch tatsächlich eine Transaktion stattgefunden hat. Folgende Gründe für eine Stornierung des Cashbacks sind möglich:
- Sie haben eine Bestellung zurückgeschickt oder storniert.
- Ihre Kreditkarte ist nicht gedeckt bzw. der bestellte Artikel wurde nicht von Ihnen bezahlt.
- Der bestellte Artikel wurde nicht oder nicht vollständig von Ihnen bezahlt bzw. Zahlungseinzüge konnten nicht vollzogen werden.
- Der Cashback-Umsatz wurde vom Online-Shop storniert. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Artikel nicht verfügbar ist oder falsch ausgezeichnet wurde.
- Beim Austausch von defekten Waren können durch die Servicemitarbeitenden der Partnershops unter Umständen neue Transaktionen angelegt werden, die dann zur Stornierung der ursprünglichen Transaktionen mit Cashback führen.
- Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellungen das komplette Cashback storniert wird.
Sie sparen bei jedem Einkauf mit S-Cashback. Wie viel, hängt von dem jeweiligen Partnershop ab, bei dem Sie einkaufen. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Cashback-Vorteile sind in der Regel nicht mit Gutscheinen kombinierbar. Der Einsatz eines Gutscheins kann dazu führen, dass auf den jeweiligen Einkauf kein Cashback gewährt wird. Bitte beachten Sie dazu die Bedingungen des jeweiligen Händlers.
Das Cashback in Ihrem Vorteilkonto muss den Status „bestätigt" haben, damit es Ihnen mit dem nächsten Auszahlungsauftrag auf Ihr Girokonto überwiesen werden kann.
Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Onlineshops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).
Eine Nutzung der S-Cashback App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.
Eine Nutzung der S-Cashback-App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback-App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.
Ja. Alle Funktionen der S-Cashback App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die S-Cashback App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback App bzw. wird Ihnen im App Store (Apple/Google Play Store) angezeigt.
Ja. Alle Funktionen der S-Cashback-App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback-App bzw. werden Ihnen im App Store (Apple Store oder Google Play Store) angezeigt.
Diese finden Sie unter „Coupons“ in der App. Einfach eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ aktivieren, dieser steht für den nächsten Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird nur im bestimmten Aktionszeitraum gutgeschrieben.
Diese finden Sie unter „Coupons“ in der S-Cashback-App. Einfach den eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ ändern. Dieser steht für dann für Ihren Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird oft nur in bestimmten Aktionszeiträumen gewährt.
Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!
Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback-Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback-Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!
Um S-Cashback nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig über das Sparkassen-Kundenportal oder direkt über die S-Cashback-App. Sie registrieren sich einmalig mit folgenden Daten:
• IBAN
• Nummer der Sparkassen-Karte (ist auf der Rückseite der Karte zu finden)
• Geburtsdatum
• E-Mail-Adresse
• Passwort
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks wird die Registrierung abgeschlossen. Eine Teilnahme an S-Cashback ist nur möglich, wenn Ihre Sparkasse an S-Cashback teilnimmt und Sie zur Teilnahme berechtigt sind.
Die Daten der Kunden sind sicher und durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt.
Bei unseren Cashback Partnern erhalten Sie automatisch Cashback, indem Sie mit Ihrer Sparkassen-Karte (Debitkarte) oder Ihrer Sparkassen-Kreditkarte zahlen. Durch den Einsatz von Aktions-Coupons können Sie das Cashback sogar noch vervielfachen. Beim Onlineshopping nutzen Sie den Link zum entsprechenden Shop und kaufen bei einem von über 1.000 Onlineshops ein.
Sie erhalten S-Cashback Regional bei jedem Einkauf aller an S-Cashback teilnehmenden Händler. Die Teilnahme erkennen Sie an einem Tür- oder/und Kassenaufkleber, im Sparkassen-Kundenportal sowie in der S-Cashback App.
Ihr Geld-zurück-Vorteil (Cashback) variiert je nach Händler und Branche. Wie viel Cashback Sie bei unseren Partnern erhalten, können Sie im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback App einsehen.
Das gesamte Cashback-Angebot unserer mehr als 10.000 Partner können Sie in Ihrer S-Vorteilswelt entdecken. Die Höhe der aktuellen Cashback-Vorteile variiert je nach Händler zwischen 0,5 und 10 Prozent und ist auf den jeweiligen Detailseiten der Partnershops hinterlegt. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Ihre S-Cashback-Umsätze und weitere Informationen finden Sie in Ihrem Vorteilskonto, im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback-App.
Beide Ehepartner sammeln einzeln Cashback in ihrem jeweiligen Vorteilskonto. Jeder der Ehepartner sieht sein persönliches Guthaben in seinem Vorteilskonto. Ausgezahlt werden kann das persönliche Guthaben auf das Gemeinschaftskonto der Ehepartner.
Sofern der Händler dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, erhalten Sie immer Cashback, auch bei besonderen Aktionen.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um am S-Cashback-Programm teilnehmen zu können. Neben dem Alter müssen Sie eine Bankverbindung bei einer Sparkasse haben und Ihr Wohnsitz muss zudem in Deutschland liegen.
Alle Kundinnen und Kunden der Sparkasse können teilnehmen, sofern Sie mindestens 16 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem müssen Sie über ein für S-Cashback berechtigtes Kontomodell verfügen.
Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „
S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier in der S-Vorteilswelt unter „S-Mobilgeräteschutz" zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Originalkaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Fall eines Diebstahls benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Allgemeine Fragen zum S-Mobilgeräteschutz können Sie direkt über unser Kontaktformular unter „Kontakt" oder über die E-Mail-Adresse kontakt@s-mobilgeraeteschutz.de platzieren.
Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.
Der Originalkaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Originalkaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. eBay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI-Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ und IMEI- bzw. Seriennummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk des S-Mobilgeräteschutzes werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur genutzt.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart, unabhängig vom Preis des Geräts
Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.
Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Ja, jedoch liegt die maximale Versicherungsauszahlung im Schadensfall bei 1.000 Euro. Sollte das Gerät teuer sein, wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur die Eigentümerin oder der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Sollte der S-Mobilgeräteschutz obligatorischer Bestandteil Ihres Girokontos sein, ist die Nutzung für Sie inklusive. Haben Sie den S-Mobilgeräteschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, reicht es aus, Ihre registrierten Geräte zu löschen. Solange Sie keine Geräte registriert haben, wird auch keine Prämie fällig. Eine separate Kündigung von Ihnen ist daher nicht notwendig.
Der Versicherungsschutz Ihres mobilen Endgeräts erlischt, wenn das Gerätealter 3 Jahre überschreitet. Sie haben jedoch dann die Möglichkeit, ein neues mobiles Endgerät zu registrieren, und können so weiterhin von den Vorteilen des S-Mobilgeräteschutzes profitieren. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Der Versicherungsschutz gilt für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigungen oder Zerstörungen verursacht durch Flüssigkeitsschäden. Ausgenommen sind Beschädigungen oder Zerstörung verursacht durch Leitungswasser (z.B. Toilette, Badewanne). In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Grundsätzlich sind die mobilen Endgeräte der Kontinhaberin bzw. des Kontoinhabers versicherbar. Außerdem können die mobilen Endgeräte folgender Personen mitversichert werden:
- Ehepartner
- eingetragener Lebenspartner
- in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.
Ihr mobiles Endgerät darf bei Versicherunsgabschluss maximal drei Jahre alt sein. Ist dieser Zeitraum überschritten, wird die Registrierung und damit der Versicherungsschutz automatisch gelöscht. Sie erhalten in diesem Fall zur Information eine E-Mail.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden), ebenso wenn das Endgerät durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
Der S-Cyberschutz ist eine Zusatzleistung die an einem Ankerprodukt der Sparkasse gekoppelt ist, wie z. B. dem Girokonto oder der Kreditkarte. Die Sparkasse kann entscheiden welche Voraussetzungen zur Teilnahme am Cyberschutz von ihren Kunden zu erfüllen sind. Die Leistung kann z. B. an nur bestimmte Kontomodelle gekoppelt werden (obligatorisch oder als Zukaufoption), so dass auch nur diese Kontoinhaber den S-Cyberschutz nutzen können. Die genauen Voraussetzungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen je Sparkasse zu entnehmen.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen im Kundenportal Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Prämie für die Gesamtlaufzeit wird zum Beginn der Laufzeit fällig. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Haben Sie den S-Cyberschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der S-Cyberschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.
Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.
Risikoträger beim S-Cyberschutz sind die Deutsche Assistance Versicherung AG und die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum
(EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug):
- Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet
- Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten
- Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
- Sperrung von Konten und Karten
- Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern)
- Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing
- Telefonische Erstberatung
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum S-Cyberschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des S-Cyberschutz (Auszug): Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch im Internet, Selbstbehalt bei Missbrauch von Zahlungskarten, Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten, Sperrung von Konten und Karten, Datenrettung (Vermittlung von Dienstleistern), Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing sowie Telefonische Erstberatung.
- Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch max. 1.000 € je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 €
- Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 € je Versicherungsfall
- Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters
- Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
- Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 € pro Kalenderjahr
- Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche
- Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. € zzgl. USt pro Rechtsschutzfall
Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch: max. 1.000 Euro je Versicherungsfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 150 Euro. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten: max. 250 Euro je Versicherungsfall. Datenrettung: Vermittlung eines Dienstleisters. Bei oben genannten Risiken: max. 2 Versicherungsfälle pro Kalenderjahr. Psychologische telefonische Erstberatung nach Cyber-Mobbing: max. 3 Stunden pro Kalenderjahr; daran anschließende psycho-therapeutische Behandlung: insgesamt max. 300 Euro pro Kalenderjahr. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten: max. 3 Löschversuche. Telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt: max. Euro zzgl. MwSt. pro Rechtsschutzfall
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:
- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren
- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn der Verkäufer bzw. Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat
- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:- Bei Online-Kaufverträgen für bestimmte Waren- Bei Interneteinkäufen bzw. -verkäufen, wenn Verkäufer:in bzw. Käufer:in einen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz haben- Für anwaltliche Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort
Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Konto- oder Kreditkartenvertrages bzw. eines Mehrwert-Zukaufpakets zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.
- Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.
- Sie müssen dem Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
- Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben.- Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.- Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.- Sie haben dem Versicherer ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.- Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Einen Schadenfall können Sie online über das Kundenportal Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.
Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik S-Cyberschutz aus.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss der Gaming Versicherung zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.
Mit der Gaming Versicherung als Zukaufpaket besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Gaming Versicherung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
Die Varianten unterscheiden sich in den Versicherungsummen:
Expert: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € pro Jahr
Professional: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 7.500 € pro Jahr. Zusätzlich abgesichert ist in der Variante Professional: Technischer Fortschritt, Zahlung von bis zu 150 € bei Verschleiß, Schäden bei privatem Transport, unsachgemäße Handhabung (z. B. Fehlbedienung)
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Versicherungseistung kann nur in Deutschland erbracht werden.
Versichert sind folgende Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik:
- Desktop-PCs
- Laptops
- Spielekonsolen
- Monitore
- Peripherie-Geräte (z. B. Gamepads, Mäuse, Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen)
Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Geräte zerstört oder beschädigt werden oder Ihnen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.
Nicht versichert sind mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches. Außerdem nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte und reimportierte Geräte sowie Geräte, die älter als 48 Monate ab Neukaufdatum sind
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Gaming-Versicherung. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Gaming-Versicherung:
Versichert sind elektronische GamingGeräte des privaten Gebrauchs, z.B. Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Monitore und Peripherie-Geräte.
Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional". Je Versicherungsjahr übernehmen wir maximal zwei Versicherungsfälle.
Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, maximal 190 € zzgl. USt pro Beratung.
Zur Sicherheit der Kundendaten bieten wir einen ID-Check via http://oerag.cyber-fuchs4gamer.de/ an. Hierfür erhält der Kunde bei Vertragsabschluss einen individuellen Code, mit dem er einen kostenlosen ID-Check in Anspruch nehmen kann.
Die Versicherungssumme im Schadenfall beträgt für alle Geräte maximal 2.500€ für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional".
Der Wiederbeschaffungswert für die versicherten Geräte wird wie folgt berechnet:
Alter des Gerätes (beginnend ab Neukaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als %-Angabe vom Neu-Kaufpreis)
unter 1 Jahr 90 %
zwischen 1 und 2 Jahren 70 %
zwischen 2 und 3 Jahren 50 %
zwischen 3 und 4 Jahren 30 %
Der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
begrenzt.
Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
Ein Schadenfall kann online in der S-Vorteilswelt gemeldet werden. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 24 h und 365 Tage im Jahre erreichbar.