Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss der Gaming Versicherung zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.
Mit der Gaming Versicherung als Zukaufpaket besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Gaming Versicherung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
Die Varianten unterscheiden sich in den Versicherungsummen:
Expert: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € pro Jahr
Professional: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 7.500 € pro Jahr. Zusätzlich abgesichert ist in der Variante Professional: Technischer Fortschritt, Zahlung von bis zu 150 € bei Verschleiß, Schäden bei privatem Transport, unsachgemäße Handhabung (z. B. Fehlbedienung)
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Versicherungseistung kann nur in Deutschland erbracht werden.
Versichert sind folgende Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik:
- Desktop-PCs
- Laptops
- Spielekonsolen
- Monitore
- Peripherie-Geräte (z. B. Gamepads, Mäuse, Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen)
Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Geräte zerstört oder beschädigt werden oder Ihnen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.
Nicht versichert sind mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches. Außerdem nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte und reimportierte Geräte sowie Geräte, die älter als 48 Monate ab Neukaufdatum sind
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Gaming-Versicherung. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Gaming-Versicherung:
Versichert sind elektronische GamingGeräte des privaten Gebrauchs, z.B. Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Monitore und Peripherie-Geräte.
Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional". Je Versicherungsjahr übernehmen wir maximal zwei Versicherungsfälle.
Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, maximal 190 € zzgl. USt pro Beratung.
Zur Sicherheit der Kundendaten bieten wir einen ID-Check via http://oerag.cyber-fuchs4gamer.de/ an. Hierfür erhält der Kunde bei Vertragsabschluss einen individuellen Code, mit dem er einen kostenlosen ID-Check in Anspruch nehmen kann.
Die Versicherungssumme im Schadenfall beträgt für alle Geräte maximal 2.500€ für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional".
Der Wiederbeschaffungswert für die versicherten Geräte wird wie folgt berechnet:
Alter des Gerätes (beginnend ab Neukaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als %-Angabe vom Neu-Kaufpreis)
unter 1 Jahr 90 %
zwischen 1 und 2 Jahren 70 %
zwischen 2 und 3 Jahren 50 %
zwischen 3 und 4 Jahren 30 %
Der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
begrenzt.
Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
Ein Schadenfall kann online in der S-Vorteilswelt gemeldet werden. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 24 h und 365 Tage im Jahre erreichbar.
Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss des Gebäudeschutzbriefes zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.
Es besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Gebäudeschutzbrief verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Zukaufpaket mit dem Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrags zum Gebäudeschutzbrief abgeschlossen haben und damit versicherte Person geworden sind.
Ferner erhalten die Personen, die mit Ihnen als versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands. Versicherungsort ist der Hauptwohnsitz des Kunden (Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus)
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Gebäudeschutzbrief.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Gebäudeschutzbriefes (Auszug): Assistanceleistungen im Notfall: Rohrreinigungsservice, Heizungs-Installateurservice, Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten etc.
Zudem ist eine telefonische Rechtsberatung sowie unser S-Fundservice (1 Schlüsselanhänger pro Vertrag) inkludiert. Maximal 2 Versicherungsfälle pro Jahr und max. 500 € pro Versicherungsfall werden übernommen. Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt werden in in Höhe von max. 190 € zzgl. UST pro Rechtsschutzfall übernommen.
Wenn ein Kunde einen Gebäudeschutzbrief abgeschlossen hat, erhält er automatisch einen Schlüsselanhänger. Dieser enthält eine individuelle Registrierungsnummer, die der Kunde dann zur Registrierung in der S-VW auf der Leistungsseite vornehmen kann. Sollte ein Schlüssel gefunden werden, hat der Finder die Möglichkeite, den Fund auf www.s-fundservice.de zu registrieren.
Wir bieten Ihnen einen Gebäudeschutzbrief mit einer Vielzahl von Service-Diensten für Ihre ständig bewohnte Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus (Hauptwohnsitz) an. Damit unterstützen wir Sie in Notfällen. Für die erforderlichen Notreparaturen vermitteln wir die entsprechenden Fachfirmen und übernehmen die Kosten.
Schäden, die in Nebenwohnsitzen, also in nicht ständig bewohnten Objekten entstehen, sind nicht versichert.
Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
Ein Schadenfall kann telefonisch unter der Rufnummer 0345/ 570295-4914 melden. Diese Nummer ist 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 ebenfalls 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar.
Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.
Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „
S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.
Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.
Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.
Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.
Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.
Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.
Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.
Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).
Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.