Wenn Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe telefonisch beraten lassen, können Sie die Rechnung bei Ihrem S-VITA Service-Center einreichen, damit die Erstattung beim Versicherer veranlasst werden kann. Der Höchstbetrag richtet sich nach § 34 Abs.1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG und beträgt momentan 190,00 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es erfolgt keine Auskunft zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Wertpapierrecht und allgemein Themenbereich „Banking“).